Wann Steuerguide.ch für Ihre Steuererklärung beiziehen?

Eine Steuererklärung selbst auszufüllen ist dank Software oft einfach. Wer den Aufwand nicht scheut, sich für das Thema interessiert und keine komplexen Vermögensverhältnisse hat, sollte dies unbedingt tun. Wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit mit steuerguide.ch entscheiden, unterstützen wir Sie beim Sammeln aller relevanten Unterlagen, einhalten von Terminen und Ausfüllen der Steuererklärung. Durch uns sparen Sie Zeit und sparen im besten Fall Geld.

Wir bieten für sämtliche unserer Kunden einen kostenlosen Report an, in dem wir Ihre Finanzen visualisieren und Sie sich einen Überblick über Ihre finanzielle Situation verschaffen können. Sind Ihre Finanzen ausgeglichen, können Sie Geld sparen oder müssen Sie Ihre Ausgaben zukünftig anpassen? Unser Report gibt Ihnen Anhaltspunkte.

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Wann einen Steuerberater beiziehen?

Es gibt Situationen, in denen der Beizug eines Experten (Treuänder oder Steuerberater) angeraten ist, um Fehler zu vermeiden und Sparpotenziale zu nutzen.

  • Immobilienkauf oder -verkauf: Berechnung der Grundstückgewinnsteuer, Unterhaltskosten vs. wertvermehrende Investitionen.
  • Erbschaft oder Schenkung: Korrekte Deklaration und Optimierung der Erbschaftssteuer.
  • Selbständige Erwerbstätigkeit: Abgrenzung von Geschäfts- und Privatvermögen, korrekte Verbuchung von Aufwänden.
  • Wohnsitzwechsel: Zuzug aus dem Ausland oder Wegzug (Quellensteuer, unterjährige Steuerpflicht).
  • Komplexe Vermögensverhältnisse: Wertpapiere, ausländische Konten oder Immobilien im Ausland.
  • Scheidung oder Trennung: Aufteilung der Steuerpflicht und Abzüge.
  • Zeitmangel: Wenn Sie sich den administrativen Aufwand sparen möchten.

Wir unterstützen Sie gerne bei komplexen Fragen oder übernehmen die gesamte Steuererklärung für Sie.

Termine Steuern Kanton Zürich

Das steuerpflichtige Einkommen und Vermögen wird jeweils für das vergangene Jahr (Steuerperiode) deklariert. Hier sind die wichtigsten Fristen für Privatpersonen im Kanton Zürich:

Frist für Datum Bemerkung
Einreichung Steuererklärung 31. März Ordentliche Frist für die Einreichung der Steuererklärung (für das Vorjahr).
Fristverlängerung (kostenlos) bis 30. September Kann online oder schriftlich beim Gemeindesteueramt beantragt werden.
Weiterer Fristverlängerung (kostenlos) bis 30. November Kann online oder schriftlich beim Gemeindesteueramt beantragt werden.
Provisorische Rechnung Mai / Juni Versand der provisorischen Steuerrechnung für das aktuelle Jahr.
Zahlungsfrist 30. September Fälligkeit der direkten Bundessteuer (meistens) und der Staats- und Gemeindesteuern.
Schlussrechnung Laufend Nach Prüfung der Steuererklärung wird die definitive Veranlagung und Schlussrechnung versandt.

Neu Steuern 2026 im Kanton Zürich für Privatpersonen

Für das Steuerjahr 2026 gibt es einige Änderungen, die Sie beachten sollten. Der Kanton Zürich passt regelmässig Abzüge und Tarife an, um der Teuerung und politischen Entscheidungen Rechnung zu tragen.

Bereich Änderung / Neuerung Auswirkung
Kalte Progression Anpassung der Tarifstufen an die Teuerung Verhindert, dass Lohnerhöhungen, die nur die Inflation ausgleichen, zu einer höheren Steuerbelastung führen.
Kinderabzüge Erhöhung des Kinderabzuges Eltern können einen höheren Betrag vom Einkommen abziehen, was Familien steuerlich entlastet.
Berufskosten Anpassung Pauschalen für Verpflegung/Weg Ggf. leichte Anpassungen der maximalen Abzüge für Pendler und auswärtige Verpflegung.
Versicherungsprämien Angepasste Abzugsobergrenzen Prüfen Sie die neuen Maximalbeträge für den Abzug von Krankenkassen- und Versicherungsprämien.

Hinweis: Bitte prüfen Sie die genauen Zahlen in der Wegleitung zur Steuererklärung 2026, da sich Details kurzfristig ändern können.