Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu unserem Angebot und Ablauf.

Unser Angebot & Gebiet

In welchen Regionen bieten Sie Ihre Dienstleistungen an?

Wir konzentrieren uns ausschliesslich auf den Kanton Zürich. Durch diese Spezialisierung kennen wir die lokale Steuerpraxis, die zuständigen Ämter und die spezifischen Abzugsmöglichkeiten im Detail. Wir übernehmen keine Mandate ausserhalb des Kantons Zürich.

Für wen erstellen Sie Steuererklärungen?

Unser Service richtet sich an:

  • Privatpersonen: Vom Studenten über Angestellte bis hin zu Rentnern und Expats.
  • Firmen: Wir betreuen juristische Personen (AG, GmbH), Einzelfirmen, Vereine und Stiftungen.

Egal ob einfache Steuererklärung oder komplexer Jahresabschluss – wir haben die passende Lösung für Sie.

Preise & Bezahlung

Wie hoch sind die Kosten für eine Steuererklärung?

Unsere Preise starten bereits bei CHF 77.- für einfache Steuererklärungen (z.B. für Studenten/Lehrlinge). Da jeder Fall individuell ist, hängt der finale Preis von der Komplexität ab (z.B. Anzahl Liegenschaften, Wertschriften, Selbständigkeit). Nutzen Sie unser Online-Tool oder das Kontaktformular für eine unverbindliche Offerte.

Gibt es versteckte Kosten?

Nein. Wir arbeiten mit transparenten Pauschalpreisen, die wir Ihnen basierend auf Ihren Angaben mitteilen. Sollten sich während der Bearbeitung unvorhergesehene Zusatzaufwände ergeben, informieren wir Sie vorab.

Kontakt & Ablauf

Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

Sie erhalten von uns eine detaillierte Checkliste (digital oder als PDF), die genau auf Ihre Situation zugeschnitten ist. Die Unterlagen können Sie uns bequem digital (Upload, E-Mail, Messenger) oder per Post zustellen.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Sobald wir alle vollständigen Unterlagen von Ihnen erhalten haben, bearbeiten wir Ihre Steuererklärung in der Regel innert 2-4 Wochen. In dringenden Fällen fragen Sie bitte nach unserer Express-Bearbeitung.

Bis wann muss die Steuererklärung eingereicht werden?

Die reguläre Frist im Kanton Zürich ist der 31. März. Sollten Sie diese Frist nicht einhalten können, ist eine Fristerstreckung (oft bis 30. November) problemlos möglich. Wenn Sie uns beauftragen, prüfen wir gerne, ob eine Fristerstreckung notwendig ist und beantragen diese für Sie.

Wie kann ich Sie am besten kontaktieren?

Um Ihre Anfrage effizient und fundiert bearbeiten zu können, bitten wir Sie, unser Kontaktformular auf der Webseite zu nutzen.

  1. Füllen Sie das Formular mit Ihren wichtigsten Eckdaten aus.
  2. Wir prüfen Ihre Angaben vorab.
  3. Wir rufen Sie gerne zurück, um offene Fragen zu klären und das weitere Vorgehen zu besprechen.

Dieser Prozess stellt sicher, dass wir uns im Gespräch bereits konkret auf Ihre Situation beziehen können.